Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma Buchung.net GmbH, Geschäftsführer Josef Rigotti, nachfolgend „Buchung.net“ abgekürzt, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Feriendomizil“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von Buchung.net zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Feriendomzils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
- 1. Stellung und Leistungen von Buchung.net , Anzuwendende Rechtsvorschriften
- 1.1. Buchung.net bietet im Prospekt, bzw. auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. Buchung.net hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit Buchung.net nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.
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1.2. Die Rechte und Pflichten von Buchung.net als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der
§§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
- 1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die für diesen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
- 1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Buchung.net als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von Buchung.net zustande kommenden Vertrags.
- 2. Buchungsablauf
- 2.1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per eMail, oder über das Internet erfolgen.
- 2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Feriendomizils, vertreten durch Buchung.net , den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Feriendomzils, aller ergänzenden Angaben im Prospekt, bzw. im Internet – insbesondere der Allgemeinen Leistungsbeschreibung - soweit der Kunde von diesen Angaben und Hinweisen vor der Buchung als Vertragsgrundlage Kenntnis nehmen kann - und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
- 2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter mit der durch Buchung.net als Vertreter des Vermieters erfolgenden, schriftlichen, per Telefax oder in elektronischer Textform übermittelten Buchungsbestätigung zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.
- 3. Zahlungsabwicklung
- 3.1. Buchung.net ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
- 3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomzils und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Beschreibung oder der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt die Anzahlung 25% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an Buchung.net zu bezahlen, wobei Buchung.net der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
- 3.3. Die Fälligkeit der Restzahlung variiert je nach vermitteltem Objekt. Sie ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung. Soweit dort keine besondere Fälligkeitsregelung angegeben ist, ist die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an Buchung.net zu überweisen. Zahlungen per Scheck sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich oder wenn dies in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) allgemein angegeben ist.
- 3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei Buchung.net oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Buchung.net berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffern 4.2 bis 4.4 zu berechnen.
- 3.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
- 4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
- 4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von Buchung.net vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an Buchung.net als Vertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
- 4.2. Die Vermieter können durch Buchung.net als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomzils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
- a) bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises,
- b) bei einem Rücktritt von 89 bis 60 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
- c) bei einem Rücktritt von 59 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 75 % des Mietpreises,
- d) bei einem Rücktritt von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises.
- 4.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber Buchung.net nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
- 4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
- 4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch Buchung.net als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
- 4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über Buchung.net abgeschlossen werden.
- 4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann Buchung.net namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 30,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
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5. Rücktritt durch den Vermieter
Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch Buchung.net , den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart. Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Feriendomizils oder die unmittelbare Umgebung des Feriendomizils (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
- 5.1. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Buchung.net als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.
- 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- 6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von Buchung.net zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
- 6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
- 6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.
- 7. Kaution
- 7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomzils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
- 7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Buchung.net treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
- 7.3. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, der Kosten für die Endreinigung sowie der Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen.
- 7.4. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
- 7.5. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
- 8. Einreisebestimmungen
- 8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für Spanien ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
- 8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft Buchung.net keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.
- 9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber Buchung.net und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
- 9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von Buchung.net sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit Buchung.net in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
- 9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von Buchung.net genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
- 9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
- 9.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, Buchung.net erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
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10. Haftung
Die vertragliche Haftung von Buchung.net als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Buchung.net weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Buchung.net für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
- 11. Obliegenheiten gegenüber dem Feriendomizilanbieter
- 11.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
- 11.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
- 11.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
- 11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
- 11.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
- 11.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
- 11.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu Staubsaugen bzw. zu fegen und feucht zu wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere »Fremdkörper« aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenstände und -geräten muss immer der Kunde selbst) gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten. .
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11.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
- a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
- b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
- c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
- d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
- 12. Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung
- 12.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber Buchung.net aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber Buchung.net innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
- 12.2. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Buchung.net oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Buchung.net beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Buchung.net oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Buchung.net beruhen.
- 12.3. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
- 12.4. Die Verjährung nach Ziffern 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von Buchung.net als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
- 12.5. Schweben zwischen dem Kunden und Buchung.net Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Buchung.net die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- 13. Rechtswahl und Gerichtsstand
- 13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Buchung.net findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- 13.2. Der Kunde kann Buchung.net nur an dessen Sitz verklagen.
- 13.3. Für Klagen Buchung.net gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Buchung.net vereinbart.
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13.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Buchung.net anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
- b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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